Es ist schon ehrenwert, wenn sich Ämter um Bürgernähe bemühen. Zum Beispiel, indem sie e-mail-Adressen „für Anfragen“ nennen. Naheliegende Idee, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Beim Einwohnermeldeamt etwa. Dumm allerdings, wenn dann nach 12 Tagen nicht die Auskunft kommt. Sondern eine amtliche Belehrung: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Anfragen mit elektronischer Post nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns.“