Wer Computer repariert, haftet nicht uneingeschränkt gegen Datenverlust. Das Oberlandesgericht Hamm (Volltext des Urteils) wies die Schadensersatzklage eines Reisebüros ab. Dem waren bei einer Wartung wichtige Daten verloren gegangen. Nach Ansicht der Richter hätte jedoch zumindest vor der Reparatur die Daten gesichert werden müssen. Dies sei – zumindest im gewerblichen Bereich – eine selbstverständliche Pflicht. Aber Achtung: Die Computerfirma muss sich vor dem „Eingriff“ versichern, dass eine Datensicherung erfolgt. Im entschiedenen Fall hatte der Techniker wohl falsche Auskünfte erhalten.
(danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)