KEINE

Die Bundesbank will einen Berater für ethische Angelegenheiten benennen. Dieser soll unter anderem „konkretere und transparentere Kriterien“ für die Annahme von Geschenken und Vergütungen festlegen. Was die Geschenke angeht, würde eigentlich auch ein Blick in das Bundesbeamtengesetz reichen:

§ 70 Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder letzten obersten Dienstbehörde.

Was „keine Geschenke“ bedeutet, steht in jedem Kommentar zum Bundesbeamtengesetz. Somit dürfte der ethische Berater einen lauen, mit Sicherheit aber gut bezahlten Job haben.