KLEINER FEHLER

der winkelschreiber:

Ein vietnamesischer Asylbewerber klagte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die Ablehnung seines Antrags und die angedrohte Ausweisung. Das Gericht wies die Klage als offensichtlich unbegründet ab. Einer der Urteilsgründe: Der Kläger habe ohne Entschuldigung in der Verhandlung gefehlt, mit seiner Furcht vor politischer Verfolgung könne es da so weit nicht her sein. Kleiner Schönheitsfehler: Der Kläger war in der Verhandlung sehr wohl anwesend, was auch aus dem Verhandlungsprotokoll hervorgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil nun aufgehoben.

Wer es nicht glaubt, liest hier.