VÖLLIG FERTIG
Das Kammergericht Berlin im Urteil 781/02:
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet.
Echt? Ich muss mir künftig mehr Mühe geben. Oder weniger?
(Urteil veröffentlicht bei JurTextOnline)