Wer nach einem Totalschaden lange mit der Anschaffung eines neuen Autos wartet, hat möglicherweise keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Das Oberlandesgericht Köln hat dies jetzt in einem Fall angenommen, in dem die Geschädigte erst nach über zwei Monaten ein neues Auto gekauft hat.
Kritisch wird es sicher ab Zahlung der gegnerischen Versicherung. Spätestens dann steht das Geld für ein gleichwertiges Auto zur Verfügung, so dass weiteres Abwarten als „fehlender Nutzungswille“ ausgelegt werden kann – und bei den immer kiebigeren Autoversicherungen auch wird.