SPÜRSINN
Frau K. hat eingekauft. Im Elektromarkt. Auf dem Weg zum Parkhaus fällt ihr ein, dass sie eigentlich noch eine Druckerpatrone braucht. Sie geht zurück in den Laden. An der zweiten Rolltreppe wird sie angehalten. Vom Ladendetektiv. Der möchte wissen, was Frau K. in ihrer Tasche hat. 2 DVD´s, eine CD. Und eine Speicherkarte für die Digicam.
Der Kassenzettel lässt den Detektiv kalt. „Klar, Sie haben einen Beleg. Aber die erste Partie der Ware liegt doch längst in Ihrem Kofferraum.“ Zehn Minuten später treffen zwei Polizisten ein. Sie lassen es sich nicht nehmen, Frau K.´s Wagen auf den Kopf zu stellen.
Einziger Erfolg der Aktion – ein langes Gesicht beim Detektiv. Der Elektromarkt will sich für die Aktion übrigens nicht entschuldigen. Aus dem Schreiben der Rechtsabteilung: „Immerhin bleibt festzustellen, dass die Kundin selbst Anlass für die Durchsuchung gegeben hat, wenn sie mit bereits bezahlter Ware erneut das Geschäft betritt.“
Etwas mehr Großmut könnte allerdings auch nicht schaden. Aber darauf kann man wohl nicht klagen.