Die Riester-Rente verstößt laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-269/07) teilweise gegen EU-Recht, unter anderem wegen den Regeln für den Rentenbezug im Ausland (Förderung muss zurückgezahlt werden).
Der deutsche Gesetzgeber muss nun nachbessern.
Mehr unter anderem hier:
http://www.tagesschau.de/inland/riester112.html
und hier
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=101288