Nach dem Besuch im Nachtclub vermisst mein Mandant seinen Pass. Der muss ihm wohl aus der Brieftasche gefallen sein. Seltsam nur, dass die Brieftasche in der Anzuginnentasche steckte. Die Jacke hatte der Mandant im Spiegelzimmer ordentlich auf einen Sessel gelegt. Wahrscheinlich geschah der bedauerliche Verlust, als er gerade das Marmorbad besuchte und unter der Regensimulationsdusche relaxte. Schuld wird wohl ein Erdbeben sein.
Glücklicherweise hat die Managerin des Etablissements den Pass gefunden. Wahrscheinlich, als sie wieder das Backpulver wegschloss, welches man als Stammkunde ordern kann. Weniger erfreulich ist allerdings, dass sie die Rückgabe des Passes von einer, nun ja, beachtlichen Aufwandsentschädigung abhängig macht. Dabei hat der Abend meinen Mandanten schon 2.000 Euro gekostet, Backpulver nicht inklusive.
Bedauerlicherweise geht die Wirtschafterin nicht ans Telefon. Ob sie meine Nummer noch von unserer letzten juristischen Konfrontation kennt? Anlässlich dieses Streits haben wir nicht nur philosophische Nachtgedanken ausgetauscht. Wobei ich, was die Beschimpfungen angeht, nur den zweiten Platz belegte. Das wurmt heute noch.
Ich überlege jetzt, ob ich wirklich Lust habe, ein mehr oder weniger höfliches Fax an die „Betreibergesellschaft“ zu schicken und Fristen zu setzen. So wie ich den Laden kenne, besteht das große Risiko, dass von den vertretungsberechtigten Organen immer noch keines lesen kann.
Ach was, ich fahre heute abend einfach mal vorbei. Meinen Bodyguard für solche Fälle hole ich vorher bei McFit ab.