Trinkgelder bei Kuren sind steuerlich nicht mehr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied laut beck-aktuell jetzt gegen ein Ehepaar, das den Tip für das Hilfspersonal bei einer Bäderkur von der Einkommenssteuer absetzen wollte. Kernargument: Auch wenn er kein Trinkgeld erbringe, habe der Steuerpflichtige Anspruch auf eine sachgemäße Behandlung seiner Krankheit. Bislang hatten die Finanzbehörden Trinkgelder anerkannt.