Herr Ö. lässt Frau und 2 Kinder im Auto zurück. Er stapft durch die verfrorene Stadt. Zur nächsten Tankstelle. Denn der Tank seines Wagens ist leer. Während Herr Ö. Benzin holt, heftet eine Politesse ein 20-Euro-Knöllchen an die Heckscheibe. Wegen verbotenen Parkens. Frau und Kinder sind wohl unter dem Reif auf den Scheiben verborgen. Sie kriegen von der Politesse gar nichts mit. Sagt mein Mandant.
Ich versuche es mal mit folgender Argumentation: Wer ohne Benzin liegenbleibt, hält unfreiwillig. Unfreiwilliges Halten ist aber kein Parken, denn das setzt Absicht und Freiwilligkeit voraus. Der zuständigen Amtsrichterin scheint das Argument zu gefallen. Oder sie hat keine Lust, den Anhang zu vernehmen, ob Papa wirklich zur Tankstelle gelaufen ist. Jedenfalls stellt sie das Bußgeldverfahren ein.