Die Idee liegt nahe. Sie ist lange gewälzt worden, in der Mitte vorigen Jahres hat sie sich im Justizministerium verfestigt und wird nun umgesetzt. Spätestens in sechs Monaten sollen vier ausgebildete Hunde durch zunächst ebenso viel Justizvollzugsanstalten des Landes schnüffeln, um Rauschgift aller Art bei Gefangenen, deren Besuchern und in den Zellen aufzuspüren.
Dazu sind speziell belgische, aber auch deutsche Schäferhunde geeignet. Cockerspaniel oder Labradore kommen auch infrage. Die können allerlei aufspüren. Marihuana etwa, Kokain, Opium, Heroin sowieso und Amphetamine, dieses leicht nach Fisch riechende Aufputschmittel. Das Projekt beginnt in den Justizvollzugsanstalten (JVA) von Kleve, Köln, Castrop-Rauxel und Hamm.
In Kleve etwa, so sagt es Ministeriumssprecherin Andrea Bögge, sitzen „der Grenznähe zu den Niederlanden mit 153 Menschen überdurchschnittlich viele Abhängige“. Sollte der Probelauf erfolgreich sein, werden Spürhunde auch in anderen JVA eingesetzt. Tücken gibt es dabei angeblich keine.
Zunächst setzt Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf den hoch entwickelten Riechsinn der Hunde. Vier solcher Tiere werden, sobald sie nach ein bis zwei Jahren ausbildungsreif sind, zuerst 20 Tage lang in der Polizeihundeschule Stukenbrock bei Gütersloh auf Gehorsam gedrillt. In den 50 Tage danach wird ihnen das Wittern nach Drogen beigebracht. Sie sollen dann gelernt haben, Duftgemische wahrzunehmen, sogar Teilgerüche herauszufiltern.
Die Menschen an ihrer Seite werden vom allgemeinen Dienst freigestellte JVA-Beamte sein. Die bringen, so der Plan, die Hunde artgerecht zuhause unter. Wobei eventuell die Familie mitspielen wird – „freiwillig“, so betont es Andrea Bögge. Der finanzielle Aufwand liegt bei 19.400 Euro. Darin sind die Kosten für die Anschaffung (8.000 Euro), vier Zwinger (5.600), die Tierärzte (800), das Futter (4.080) und selbst für mögliche Reinigungen (940) enthalten.
Diesen Ausgaben stehen allerdings alarmierende Zahlen entgegen. In den 37 nordrhein-westfälischen Gefängnissen gibt es 6.401 Menschen, die abhängig von illegalen Drogen sind (Alkohol und Medikamente zählen beispielsweise nicht dazu). 5.629 Männer gehören dazu, 412 Frauen. Allen wird mit den Spürhunden der Konsum schwer oder unmöglich gemacht. Bei Funden wird es keine Lockerung des Vollzuges mehr geben, neue Strafverfahren folgen.
Die Schnüffelfahndung ist, so erklärt es Andrea Bögge, mit dem Strafvollzugsgesetz abgedeckt: „Schon jetzt werden die Zellen wenigstens einmal wöchentlich durchsucht“. Dabei helfen bereits Suchhunde von Polizei und Zoll. Die der Justiz bekommen einen neuen Schwerpunkt. Sie dürfen und sollen auch schon im Besuchsbereich schnuppern. Fällt dort jemand auf, der Rauschgift hinter die Gitter schmuggeln will, folgt notfalls eine Durchsuchung von Polizeibeamten. (pbd)