Telefonkarten aus den Jahren 1987 bis Oktober 1998 taugen zwar längst nicht mehr zum Telefonieren, sie sind aber noch immer gutes Geld wert. Mit diesem Urteil (AZ: 11 U 213/08) hat gestern das Oberlandesgericht Köln einer Sammlerin aus Schwäbisch-Hall Recht gegeben. Sie hatte für 3.668 alte Telefonkarten von der Deutschen Telekom AG 17.633,43 Euro gefordert.
Die Telekom hatte die Karten 2001 technisch gesperrt und berief sich darauf, das Guthaben sei verfallen und die Forderung verjährt. Dem widersprach das Gericht mit der Begründung, alte Telefonkarten seien sogenannte Inhaber-Papiere. Und die müssen eingelöst werden, wenn der Eigentümer das fordert.
Die Telekom soll nun überwiegend die Kosten des Verfahrens tragen. Weil aber in der Rechtsprechung die Frage der Verjährung umstritten ist, ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (pbd)