VOLKSVERHETZUNG?

„Stoppt den Synagogenbau – Vier Millionen fürs Volk!“ Mit diesem Motto hatte die NPD zu einer Demonstration in Bochum aufgerufen. Das Bundesverfassungsgericht bewertete laut beck-aktuell das Motto jedenfalls nach summarischer Prüfung als Volksverhetzung. Deswegen überwiege das öffentliche Interesse am Verbot der Veranstaltung, so dass die NPD keine aufschiebende Wirkung für ihren Widerspruch bekomme. Damit ist die Demonstration faktisch verboten.

Das flugs geänderte Motto lautet: „Keine Steuermittel für den Synagogenbau! In Bochum soll eine Synagoge gebaut werden. Wir sagen Nein!“ Diesen Aufruf stuft das Bundesverfassungsgericht nicht als volksverhetzend ein.

Als Befürworter weitestgehender Meinungsfreiheit lasse ich es mal offen, ob man auf den ersten Slogan wirklich mit der Keule der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) eindreschen muss. Die Messlatte für künftige Verbote wird hier jedenfalls ziemlich niedrig gehängt.

(Die ganze Entscheidung)