VERBOTEN

Im Prozess um die seit knapp drei Jahren vermisste Peggy hat die Verteidigung der Polizei vorgeworfen, sie habe den (geistig zurückgebliebenen) Angeklagten mit einem Täuschungsmanöver zu einem Geständnis bewogen. Beamte hätten dem beschuldigten Gastwirtssohn eröffnet, man habe Blutspuren an seiner blauen Arbeitsjacke entdeckt. Tatsächlich habe der Gerichtsmediziner aber nur vom Verdacht von Blutanhaftungen gesprochen. Laut Spiegel online haben zwei Beamte das in der Hauptverhandlung eingeräumt.

Täuschung ist eine verbotene Vernehmungsmethode (§ 136a Strafprozessordnung).

(Danke an Mathias Schindler)