MILES & MORE
Wenn es der Arbeitgeber verlangt, müssen Arbeitnehmer dienstlich erworbene Bonusmeilen für neue Dienstflüge verwenden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein lesenswerter Aufsatz der Juristin Cornelia Fischer in der Zeitschrift Der Syndikus. Die Autorin weist aber auch darauf hin, dass es noch keine Urteile zu dem Thema gibt.