Meine Mandantin nutzte einen verfälschten EU-Reisepass, um sich ein Zimmer in einem Bordell zu mieten. Bei der nächsten Razzia flog sie natürlich auf und durfte mit zur Polizei. Da es rechtlich nicht möglich war, sie in Abschiebehaft zu nehmen, durfte sie wieder gehen.
Vorher wurde aber ihr ganzes Geld als „Sicherheitsleistung“ einbehalten. Außerdem erklärte sie sich schon im vorhinein schriftlich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage einverstanden.
Nicht gerade überraschend hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eingestellt. Die Auflage beläuft sich auf 2.500 Euro, genau der Betrag, den meine Mandantin bei sich führte.
Erfahrungsgemäß wäre es bei 300 oder 15.000 Euro ebenso gelaufen. Für die Betroffenen ist das natürlich nicht schlecht, denn normalerweise kommt man, zumal als Wiederholungstäter, für Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Ausländergesetz nicht so gut weg.
Trotzdem ist es schon interessant, wie geschmeidig sich das Sanktionsinteresse des Staates dem Inhalt der jeweiligen Geldbörse anpasst.