Drei (Werk-) Tage vor einer Hauptverhandlung nehme ich den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück. Vorab per Fax; damit hatte sich der Termin erledigt.
Nun weiß ich, bei manchen Amtsgerichten kann man nicht damit rechnen, dass dem Richter ein Fax nach 72 Stunden vorliegt. Eine Woche müsse man kalkulieren, sagte der Richter, als er sich freundlicherweise aus dem Gerichtssaal erkundigte, wo ich bleibe.
E-Mail hat er zwar, aber da schaut er nur selten rein.