Herr N. hat mich mit seiner Verteidigung in einer Strafsache beauftragt. Es geht um das Berufungsverfahren. Ich lege Berufung ein, erhalte die Akte. Nach einiger Zeit dann der Anruf des Kammervorsitzenden.
Ich bin nicht da. Er lässt ausrichten, ich solle mich auf einen langen Tag einstellen. Er werde alle Zeugen vernehmen, notfalls bis 20 oder 21 Uhr. Für ihn sei das kein Problem. Ende der Botschaft.
Ob da auch was zwischen den Zeilen steht? Wir werden sehen…