Der Beschuldigte braucht einen Pflichtverteidiger. Dem Gericht macht er drei Vorschläge:
a) einen Rechtsanwalt und hochrangigen CDU-Bundespolitiker;
b) einen Rechtsanwalt und prominenten Bundestagsabgeordneten der Grünen;
c) mich.
Das Gericht hat jetzt wohl alle drei „Kandidaten“ angeschrieben und fragt, ob grundsätzlich Bereitschaft besteht, die Verteidigung zu übernehmen. Ich sage ja. Natürlich auch, um später mal erzählen zu können, ich hätte dem Soundso ein Mandat weggeschnappt.