HILFERUFE, UNTECHNISCH

HILFERUFE, UNTECHNISCH

Nachdem sie von ihrem Freund grün und blau geschlagen worden ist (Attest liegt vor), möchte eine Frau jetzt Schadensersatz. Die Nachbarn haben in der Beweisaufnahme bestätigt, dass es in der Wohnung ordentlich gerumpelt hat und dass der nächtliche „Streit weit über das bisher bekannte Maß hinaus ging“. Die Ehefrau eines Zeugen hat sogar ihren Mann zwei Etagen tiefer geschickt, weil sie „vom Schlimmsten“ ausging. Der Anwalt der Gegenseite nimmt nun einen letzten Anlauf und versucht sich in Beweiswürdigung:

Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem Streit zwischen einem Mann und einer Frau es stets zu körperlichen Übergriffen kommt. Erst recht spricht keine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass stets bei einem verbalen Streit zwischen Mann und Frau die körperlichen Übergriffe eine derartige Qualität besitzen, dass die Frau sofort auszieht. … Die Zeugen konnten nicht bekunden, dass sie körperliche Übergriffe gesehen haben. Auch haben sie keine körperlichen Übergriffe gehört. … Der Zeuge S. bekundete lediglich, Hilferufe gehört zu haben wie „Karsten lass dass“. Er qualifizierte die Rufe jedoch nicht als technische Hilferufe.

Es spricht auch keine Lebenserfahrung dafür, dass später auf dem Papier etwas Sinnvolles steht, wenn man vorher Blödsinn in diesen kleinen Kasten mit dem roten Lämpchen quasselt.