ZUVIEL STEUERN

Die Nachricht: Finanzämter sollen laut beck-aktuell ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in vergleichbaren Fallgestaltungen anwenden.

Der Hintergrund: Finanzbeamte mussten sich bisher nur an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten (bis hin zum Bundesfinanziminister) halten. Auch wenn diese im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes standen. Wer also, auch aus Unwissenheit, keinen Einspruch einlegte, zahlte trotz günstiger Gerichtsentscheidung in einem vergleichbaren Fall mehr Steuern als nötig.

Das Perfide: Auch die Neuregelung gilt nur für Urteile, welche in einer besonderen Liste verzeichnet sind. Es steht nicht zu befürchten, dass diese Liste besonders lang wird.