Schluss mit Frauenquoten, jedenfalls im Fitness-Studio:
Wenn ein Mann einen Aufnahmeantrag stellt, darf er nicht abgewiesen werden, weil der Betreiber lieber mehr Frauen will.
Wird ein Mann trotzdem abgewimmelt, hat er wegen der erlittenen Kränkung Anspruch auf Schadenersatz – so urteilte das Amtsgericht Hagen (Az:140 C 26/08) und stützte sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
50 Euro wurden dem diskriminierten Mann zugesprochen, außerdem muss ihn das Fitness-Studio als Mitglied aufnehmen und trainieren lassen.
Sozusagen ein Sieg für die Männer-Bewegung.
PS: Zu spät habe ich gesehen, dass dieses Urteil schon im vergangenen Jahr im Lawblog kurz erwähnt wurde. Das neue Posting bietet aber durchaus Extra-Service: a) Es wurde von der Urlaubsvertretung verfasst, b) der Urteils-Wortlaut ist verlinkt.