Die Vielehe ist in Deutschland nicht ganz verpönt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gewährte jetzt der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ich davon meinem marokkanischen Mandanten erzähle, der neben seiner hiesigen Gattin noch zwei Frauen in Casablanca hat…