Grundrecht auf Datenschutz

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig, weil sie gegen das – vom Gericht bejahte – Grundrecht auf Datenschutz verstößt. Das Verwaltungsgericht hat die Sache deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Im Beschluss vom 27. Februar 2009 heißt es:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden.

Presseinformation des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung