Sachsen-Anhalt: 43,8 Prozent für die AfD, der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, erzielt bei einer Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent – auch das ein Rekord. Man sollte erwarten, dass sich die unterlegenen Parteien zunächst fragen, warum sie so eingenordet wurden. Stattdessen fragen sie, wie sich das Ergebnis wieder einfangen lässt. Gern auch mit bananenrepublikanischen Tricks.
In der Legal Tribune Online liefert beispielsweise Chefredakteur Felix W. Zimmermann die Konstruktionsanleitung: eine Expertenregierung, getragen von CDU, Grünen, SPD und Linken, ermöglicht durch die angekündigte Enthaltung des BSW im dritten Wahlgang. Er nennt das den „einzigen Ausweg“ – und erhebt es sogleich zur „demokratischen Pflicht“ der Verlierer-Parteien.
Dass die Landesverfassung einen nicht im Landtag verankerten Ministerpräsidenten zulässt, der seine Minister ohne Zustimmung des Parlaments ernennt und entlässt, ist zutreffend. Nur beweist die theoretische Zulässigkeit einer Konstruktion nicht ihre demokratische Legitimität. Sie beweist lediglich, dass die Verfassung hier eine „Lücke“ hat. Vermutlich schlicht deswegen, weil sich die Verfassungsgebernicht vorstellen mochten, in welche Tricksereien die Fixierung auf „Unsere Demokratie“ ausarten kann.
Was entsteht bei so einer Regierung wirklich? Die Parteien, die die Wahl verloren haben, verschaffen sich mit fünf Stimmen einer weiteren Splitterpartei einen Ministerpräsidenten, den niemand zur Wahl gestellt hat – zu dem einzigen Zweck, zu verhindern, wofür fast jeder Zweite im Land gestimmt hat.
Das ist kein Ausweg. Das ist ein Veto der Unterlegenen gegen den Souverän. Demokratie bedeutet nicht, dass abstimmen darf, wer will, regieren aber nur darf, wer den anderen genehm ist. Wer die eigene Niederlage nachträglich zur Pflicht erklärt, das Wahlergebnis zu blockieren, entwertet den Stimmzettel zur Attrappe.
Zimmermann stützt seine Position auf die wie ein Mantra beschworenen Risiken, die von einer AfD-Regierung für Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Polizei ausgehen sollen. Diese Sorge mag verständlich sein, aber ist ein anderer politischer Kurs, für den die AfD sicherlich steht, auch gleich verfassungsfeindlich? Ein Parteiverbotsverfahren ist jedenfalls bis heute nicht angestoßen, es gibt nur „Einschätzungen“ von Verfassungsschutzbehörden. Diese Behörden aber sind weisungsgebundene Teile der Exekutive, keine Gerichte.
Das Grundgesetz sieht für den Umgang mit einer für verfassungsfeindlich gehaltenen Partei einen klaren Weg vor. Vor dem Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe scheuen aber die weitaus meisten zurück, gestern äußerte auch der Kanzler Skepsis. Und das hat natürlich seinen guten Grund. Einer Partei Böses zu unterstellen und es ihr nachzuweisen, sind zwei Paar Schuhe. Wie gesagt, nicht jeder andere politische Kurs begründet einen Angriff auf die Verfassung. Mit der Moralkeule und dem Besitzanspruch auf „Unsere Demokratie“ wird man Verfassungsrichter wohl eher nicht überzeugen.
Der Wählerwille ist also erst mal zu respektieren. Wer ihn durch abenteuerliche technische Konstrukte auszuhebeln versucht, hat offen gesagt selbst kein besonders lebendiges Demokratieverständnis. Eine Mehrheit zählt halt nicht nur dann, wenn sie gefällt. Beschädigt würde mit so einer Behelfsregierung am Ende sicher nicht die AfD, sondern die Gewissheit der Menschen, dass ihre Stimme zählt. Sofern diese Gewissheit überhaupt noch vorhanden ist.


