Bei der Meldung eines Unfallschadens am Auto darf man sich nicht zu lange Zeit lassen. Wer seine Versicherung nicht innerhalb einer Frist von einer Woche informiert, bleibt möglicherweise schon alleine deswegen auf dem Schaden sitzen. So erging es jedenfalls einem Autofahrer. Dieser blitzte mit einer Klage gegen seine Kaskoversicherung vor dem Oberlandesgericht Hamm ab.
Der Mann behauptete, sein Porsche Boxster sei im Dezember 2015 verkratzt worden. Darüber informierte er die Versicherung aber erst im Juni 2016. Für den Schaden selbst interessierten sich die Richter nicht. Sie verweisen stattdessen auf die Versicherungsbedingungen, die eine Meldung innerhalb einer Woche erfordern.
Das ändere sich auch nicht dadurch, dass der Kläger nach eigenen Angaben zunächst hoffte, er könne vom Schädiger selbst Geld bekommen. Der Kläger hatte nämlich einen Namen und eine Handynummer auf einem Zettel an der Windschutzscheibe gefunden. Die „Spur“ ging jedoch ins Leere.
Die kurze Meldefrist sei auch sinnvoll, so das Gericht. Nur so könne die Versicherung zügig selbst ermitteln (Aktenzeichen 20 U 42/17).