Dieser Gerichtsbeschluss wird Hobbygärtner interessieren: Der Einsatz einer Essig-Salz-Lösung im Garten ist nicht verboten. Und das, obwohl Ordnungsämter und Landwirtschaftskammern dies bundesweit regelmäßig bejahen. Zumindest wenn die Lösung auf versiegelten Flächen angewendet wird.
Das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt einen Gärtner freigesprochen, der 150 Euro Bußgeld zahlen sollte. Vorwurf: Der Mann hatte das Unkraut auf der Zufahrt zu seiner Garage und auf der öffentlichen Pflasterfläche mit einer Essig-Salz-Lösung bekämpft.
Nach Auffassung des Gerichts fallen Essig und Salz sowie Mischungen nicht unter das Pflanzenschutzgesetz. Ein Pflanzenschutzmittel liege nur dann vor, wenn es extra für die Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen hergestellt werde. Essig und Salz seien aber nach objektiven Gesichtspunkten Lebensmittel und nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt.
Für eine Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers aufgrund anderer Vorschriften sah das Gericht keine Anhaltspunkte (Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17).