Verträge kündigen ohne Unterschrift

Verträge kündigen ist ab sofort viel leichter. Firmen dürfen ihren Kunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr vorschreiben, dass diese den Vertrag per eigenhändig unterschriebenem Brief oder Fax kündigen. Gerade bei online abgeschlossenen Verträgen, wo bei Abschluss normalerweise ja auch keine Unterschrift verlangt wird, erschwerte das Kunden über viele Jahre die Kündigung.

Im Kleingedruckten dürfen Firmen jetzt nur noch verlangen, dass die Kündigung die „Textform“ einhält. Damit ist die Kündigung beispielsweise auf folgenden Wegen möglich:

E-Mail
Telefax
Computerfax
maschinell erstellter Brief
SMS
Online-Chat des Unternehmens
Facebook-Nachricht bzw. Direct Message über Twitter
WhatsApp-Nachricht

Eine eigenhändige Unterschrift oder die Übermittlung auf Papier darf, wie gesagt, nicht mehr verlangt werden. Wirksam ist die Kündigung aber natürlich nur dann, wenn die Firma den Vertragspartner ausreichend identifizieren kann. Man sollte also auf jeden Fall die Kunden-Nummer angeben sowie Namen und Adresse und genau mitteilen, welchen Vertrag man zu welchem Zeitpunkt kündigen will. Aber das ist ja eigentlich selbstverständlich.

In diversen Berichten heißt es, das neue Recht gelte nur für online abgeschlossene Verträge. Das ist nach meiner Meinung falsch, denn § 309 Ziff. 13 BGB gilt für alle Verträge, die Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Auch ein Möbelhaus oder ein Elektromarkt, bei dem man zum Beispiel vor Ort was kauft, wird die Kündigung deshalb künftig nicht im Kleingedruckten von der Unterschrift abhängig machen dürfen. Und zwar auch dann, wenn der Kaufvertrag vor Ort eigenhändig unterschrieben worden ist.

Die Neuregelung gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden. Auf ältere Verträge ist das neue Recht nicht anwendbar. Das bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass Firmen Kündigungen älterer Verträge unter Berufung auf eine Schriftsformklausel zurückweisen dürfen. Auch der Bundesgerichtshof hat schon in diesem Sinne entschieden.