Wegen dreier Vergehen hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Gießener Staatsanwalt zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 38-Jährige soll unter anderem einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle geschlagen und beleidigt haben.
Außerdem soll der Staatsanwalt einen Notruf bei der Polizei abgesetzt haben, bloß weil er nicht in eine Diskothek hineingelassen wurde. Weiter wurde ihm vorgeworfen, ohne dienstlichen Grund die getrennt lebende Ehefrau eines Freundes mit seinem offiziellen Briefpapier angeschrieben zu haben und sie zur Herausgabe einer Skiausrüstung und anderen Gegenständen aufgefordert haben.
Vor Gericht bedauerte der Staatsanwalt sein Verhalten, wie man in diesem Bericht nachlesen kann. Immerhin verliert der Mann durch die zehnmonatige Strafe nicht seinen Beamtenstatus. Wäre er zu 13 Monaten verurteilt worden, wie es die Anklage gefordert hatte, hätte er aus dem Dienst entlassen werden müssen. Das ist bei einer Freiheitsstrafe ab zwölf Monaten bei Beamten so vorgeschrieben. Allerdings läuft gegen den Mann noch ein Disziplinarverfahren.