Wo Polizei drauf steht, muss auch Polizei drin sein. Deshalb darf ein Anbieter von Anti-Gewalt- und Opferschutz-Seminaren nicht länger Domains mit den Begriffen „Polizei-Jugendschutz“ verwenden. Der Begriff Polizei sei exklusiv für den Bund und die Länder geschützt, urteilt das Oberlandesgericht Hamm.
Mit der Verwendung des Begriffs „Polizei“ erwecke der Seminaranbieter den falschen Eindruck, sein Angebot stehe im Zusammenhang mit der Arbeit der echten Polizei. Die Polizei NRW betreibt selbst ein Portal mit dem Namen „Jugendschutz – Polizei Nordrhein-Westfalen“.
Am umfassenden Namensschutz für das Wort Polizei hat das Oberlandesgericht keinen Zweifel. Der Begriff Polizei stehe für eine Behörde, die öffentliche Polizeigewalt ausübe. Wer das nicht tue, dürfe den Begriff auch nicht ohne Genehmigung verwenden. Der Seminaranbieter muss sein Angebot umbenennen. Außerdem muss er alle seine Domains rausgeben, in denen das Wort Polizei vorkommt (Aktenzeichen 12 U 126/15).