Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) sollte ja nach einigen Rückschlägen angeblich in den Startlöchern stehen, erlebt jetzt aber schon wieder einen gewaltigen Dämpfer. Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat es der Rechtsanwaltskammer per einstweiliger Anordnung untersagt, Postfächer für Anwälte freizuschalten, von denen kein entsprechendes Einverständnis vorliegt.
Damit ist der bisherige Starttermin zum Herbstanfang wieder hinfällig. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat heute nämlich mitgeteilt, dass sie technisch bedingt entweder alle Anwaltspostfächer freischalten kann. Oder keine. Notgedrungen wird es nach dem Gerichtsbeschluss wohl vorerst keinen Startschuss für das beA geben. Das ergibt sich aus einer Presseerklärung der Rechtsanwaltskammer.
Bei mir verfestigt sich immer mehr mein erster Eindruck von diesem neuen Kommunikationstool für Rechtsanwälte. Dass es sich nämlich um eines dieser typisch deutschen Produkte im IT-Bereich handelt, die schon von ihrer verkopften Konzeption her zum Scheitern verurteilt sind. Dass das Projekt jetzt erst mal am banalen Umstand zerbricht, dass Benutzerkonten nicht einzeln steuerbar sind, ist nur ein weiterer Beleg.
Ich habe noch mit keinem Anwalt über das beA gesprochen, der dem Projekt irgendwas Positives abgewinnen konnte. Mit Ausnahme von einem, aber der sitzt im Vorstand einer Rechtsanwaltskammer.
Den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs kann man hier nachlesen.