Berliner Schüler haben keinen Anspruch auf ein veganes Mittagessen. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte jetzt den Prozesskostenhilfeantrag eines Vaters ab. Der wollte für seine neunjährige Tochter vegane Kost an der Schule einklagen.
Der Vater berief sich auf ethische Gründe. Er machte geltend, diese Gründe seien genau so gewichtig wie religiöse oder gesundheitliche, auf die an Berliner Schulen Rücksicht genommen werde. Die Behörde verlangte dagegen ein ärztliches Attest, wenn das Kind ein veganes Mittagessen erhalten solle.
Das Verwaltungsgericht Berlin weist in seinem Beschluss darauf hin, die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfehle gerade keine vegane Ernährung für Kinder. Es gebe auch keine rechtliche Verpflichtung der Schulen, auf alle Ernährungsüberzeugungen Rücksicht zu nehmen. So gebe es beispielsweise Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus, Veganismus und andere Strömungen. So eine Vielfalt könnten Großküchen nicht bewältigen.
Das Mädchen habe die Möglichkeit, eigenes Essen mitzubringen und aufzuwärmen. Sie dürfe sich auch veganes Essen liefern lassen. Da es ohnehin schon ein vielfältiges Angebot in den Schulküchen gebe, äßen die Kinder sowieso nicht das Gleiche. Deshalb bestehe auch keine Gefahr der Ausgrenzung (Aktenzeichen 3 K 503.15).