Wie oft muss ein Anwalt seine E-Mails lesen? Eine ebenso interessante wie strenge Sicht vertritt zu dieser Frage das Oberlandesgericht Jena.
Ein Jurist hatte – laut seinem Briefkopf – sein Büro um 8.00 Uhr geöffnet und um 8.56 Uhr für seinen Mandanten einen Schriftsatz ans Gericht geschickt. Dabei hatte er aber nicht zur Kenntnis genommen, dass der Mandant ihm kurz nach Mitternacht gemailt hatte, er wünsche doch keine anwaltliche Tätigkeit.
Die Gebühren für den Schriftsatz hat der Anwalt nicht verdient, meinen die Richter am Oberlandesgericht. Eröffne der Rechtsanwalt eine Kommunikation über E-Mail,so müsse er dafür sorgen, dass eine Kenntnisnahme eingegangener E-Mails jedenfalls während der üblichen Bürozeiten möglich ist und auch erfolgt.
Ob das Zeitfenster für die Kenntnisnahme von E-Mails grundsätzlich so klein ist, wage ich mal zu bezweifeln. Aber hier ging es ja auch „nur“ um Gebühren für letztlich überflüssige Arbeit. Vielleicht hätte der Anwalt einfach nicht seine Bürozeiten auf den Briefkopf schreiben sollen…