Wegen der Schummelsoftware von VW ist ein erstes Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Bochum sieht kein Rückgaberecht für die Käufer betroffener Fahrzeuge.
Der gekaufte VW Tiguan sei zwar mangelhaft, befindet das Gericht. Durch den Einsatz einer sogenannten „Umschaltlogik“, die zwischen Straßen- und Prüfstandsbetrieb unterscheide, täusche die Software eine tatsächlich nicht vorhandene Qualität der Abgasreinigung vor.
Dennoch fehle dem Mangel die Erheblichkeit, die für einen Rücktritt vom Kaufvertrag nötig ist. Der Fehler lasse sich nämlich durch eine Nachbesserung relativ leicht beheben. Die Kosten blieben mit maximal 1 % des Wagenpreises deutlich unter der Bagatellgrenze. Daher liegen nach dem Urteil die juristischen Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht vor (Aktenzeichen I-2 O 425/15).