Auch ein Autofahrer, der sein Handy nur ans Ladekabel anschließt, muss ein Bußgeld zahlen und kassiert einen Punkt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons umfasst laut dem Gericht nicht nur die Nutzung aller Funktionen des Mobiltelefons. Vielmehr seien auch alle „Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung“ umfasst. Dazu gehöre auch das Anschließen eines Ladekabels (Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 290/15).