Ohne größere Probleme scheint Uli Hoeneß gelungen, was für andere Strafgefangene eine sehr hohe Hürde darstellt: die vorzeitige Entlassung schon nach der Hälfte der Freiheitsstrafe. Hoeneß darf nach einem Beschluss des Landgerichts Augsburg am 29. Februar nach Hause, nachdem die Hälfte seiner Haftzeit vorüber ist. Das berichtet Spiegel Online.
Die sogenannte Halbstrafe richtet sich nach § 57 StGB. Die erste Voraussetzung, eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, war bei Hoeneß nicht erfüllt. Der Fußballmanager hatte dreieinhalb Jahre Haft bekommen. Also musste das Gericht prüfen, ob „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“.
Diese besonderen Umstände zu bejahen, fällt Gerichten zunehmend schwerer. Um nicht zu sagen, die Halbstrafe ist bei uns so gut wie tot, noch dazu im schönen Bayern. Schon deshalb ist der glatte Durchmarsch von Honeß bemerkenswert. Noch bemerkenswerter scheint er mir aber vor dem Hintergrund, dass Hoeneß immerhin wegen 28,4 Millionen Euro hinterzogener Steuern verurteilt wurde. Da muss aber schon ganz viel Persönlichkeit vorhanden sein, um die ja ansonsten immer so hoch aufgehängte Sozialschädlichkeit von Steuerdelikten zu überspielen.