Unternehmen, die ihren Kunden bei E-Mail-Kontakt auch noch ungefragt Werbebotschaften übermitteln, werden womöglich umdenken müssen. Der Bundesgerichtshof hat einer Versicherung untersagt, an Kundenmails ohne Einverständnis des Empfängers Werbebotschaften anzuhängen – so wie das häufig Praxis ist.
Es ging um einen Versicherten, der seinen Vertrag gekündigt hatte. In der – automatisierten – Eingangsbestätigung der Mail warb die Versicherung für eine von ihr angebotene iPhone-App. Als der Kunde antwortete, er habe keiner Werbung zugestimmt und wünsche diese auch nicht, erhielt er – natürlich – wieder die gleiche Botschaft. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gab dem Kläger Recht (Bericht), das Landgericht Stuttgart hielt die Werbung dagegen für zulässig (Bericht).
Der Bundesgerichtshof entschied nun ebenso wie die erste Instanz, worüber sich der betreffende Amtsrichter und alle Werbemuffel freuen werden. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor (Aktenzeichen VI ZR 134/15).