Ausgerechnet den Klassenchat auf What’s App nutzte ein 14-Jähriger, um seine Schulleiterin ordentlich runterzuputzen. Die Schule schloss den Schüler daraufhin 15 Tage vom Unterricht aus. Zu Recht, befand nun das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren.
Der Junge hatte unter anderem geschrieben: „Fr v muss man schlagen“, „Ich schwör Fr v soll weg die foatze“ und „ja ich weis gebe ich auch zu aber nicht das ich sie umbringen möchte. Außerdem soll er am 13. November gegenüber einem Mitschüler gesagt haben: „Die kleine Hure soll sich abstechen.“
Die Richter sehen in den Äußerungen ein schweres und wiederholtes Fehlverhalten, das die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletze und den Schulfrieden störe. So etwas müsse eine Schule nicht hinnehmen, zumal der Betroffene schon vor einigen Monaten eine Pausenaufsicht als „Hurenfotze“ beschimpft hatte und dafür ebenfalls eine Freistellung vom Unterricht kassierte.
Zum Schutz des Schulfriedens sei es auch in Ordnung, wenn die Schule gleichzeitig mit dem Rauswurf drohe. Dass der Schüler die Beleidigungen gar nicht geschrieben haben wollte, überzeugte die Richter nicht. Es sei „fernliegend“, dass die vorgelegten Einträge nicht vom 14-Jährigen stammen (Aktenzeichen 12 K 5587/15).