Nun wissen wir es auch von einer höheren Instanz: „Schmalspurjuristin“ ist eine strafbare Beleidigung. Das Landgericht Limburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts. Verurteilt wurde ein 64-jähriger Anwalt aus dem Rhein-Lahn-Kreis.
Der Jurist hatte sich darüber geärgert, dass eine von ihm erstattete Strafanzeige gegen einen Lkw-Fahrer im Sand verlaufen war. „Eine typische Entscheidung für eine Schmalspurjuristin, die offensichtlich bis jetzt am dünnsten Brett der Juristerei gebohrt hat“, beschwerte er sich bei der Behörde. „Mit solchen Entscheidungen sollte man Volljuristen betreuen und nicht Leute, die auf der Klaviatur des Rechts offensichtlich noch nicht einmal fähig sind, ‚Hänschen klein‘ zu spielen.“ Das brachte ihm eine Anklage wegen Beleidigung ein.
Auch im neuen Prozess sprach der Anwalt von einer zulässigen Meinungsäußerung. Das Landgericht folgte ihm allerdings nicht und bestätigte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Euro. Nun geht es mutmaßlich noch eine Etage höher, denn dem Anwalt bleibt noch die Revision zum Oberlandesgericht.