+++ Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat festgestellt, dass es in Deutschland keine Parlamentarier zweiter Klasse gibt. Das Gericht hebt eine Entscheidung des Innenministers auf, der es NPD-Landtagsabgeordneten untersagen wollte, eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zu besuchen. Als gewählte Volksvertreter hätten auch NPD-Abgeordnete ein „(Selbst)informationsgewinnungsrecht“, befindet das Gericht. Allerdings könne der Innenminister Tag, Dauer und Ablauf des Besuchs regeln und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Bewohner der Einrichtung zu schützen. +++
+++ Ein Berliner Schüler muss seiner Ex-Freundin Schmerzensgeld zahlen, weil er intime Bilder von ihr über WhatsApp geteilt hat. Der 13-Jährige ließ sich Nacktbilder von seiner gleichaltrigen Freundin schicken. Dann teilte er die Fotos mit anderen auf WhatsApp, ohne dass das Mädchen einverstanden war. Das Gericht hält den Schüler juristisch für voll verantwortlich. +++
+++ 90.000 Euro will ein Duisburger Feuerwehrmann einklagen, weil er bei seinem Einsatz auf der Loveparade im Jahr 2010 psychische Schäden davongetragen hat. Das Landgericht Duisburg gibt der Klage aber wenig Aussicht auf Erfolg, wie sich im Verhandlungstermin heute zeigte. Bei dem 53-Jährigen habe sich ein „typisches Berufsrisiko“ verwirklicht; dafür gebe es kein Schmerzensgeld. +++
+++ Der Düsseldorfer Oberbürgermeister durfte aus Protest gegen die Pegida-Demonstrationen nicht die Lichter der städtischen Gebäude abschalten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht den Grundsatz der Unparteilichkeit verletzt. Gleichwohl wies das Gericht die Pegida-Klage ab, weil es keine Wiederholungsgefahr gebe. Pegida hat in Düsseldorf alle Demonstrationen vorerst abgesagt (Aktenzeichen 1 K 1369/15). +++