Die Deutsche Post hat jahrelang zu viel für Postkarten und Briefe kassiert. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil fest. Nach der Entscheidung hat die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde zu hohe Portosätze genehmigt.
Geld zurück bekommt aber nur ein Verein alternativer Post- und Kurierdienste, der nun letztlich erfolgreich gegen die überhöhten Tarife in den Jahren 2003, 2004 und 2005 geklagt hat. Alle anderen Kunden der Deutschen Post müssen die überhöhten Zahlungen abschreiben; für sie gibt es kein Rückforderungsrecht mehr.
Für die Zukunft könnte auf die Bundesnetzagentur allerdings eine Klagewelle zurollen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt nämlich klar: Jeder Postkunde kann gegen die behördlich genehmigten Tarife klagen, wenn er sie für überhöht hält. Die Vorinstanzen hatten ein Klagerecht der Postkunden noch verneint (Aktenzeichen 6 C 10.14).