Facebook-Einträge eines verurteilten Straftäters bringen den Mann wieder ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte den Widerruf seiner Bewährung, weil der Mann auf Facebook negative Kommentare über seine ehemalige Partnerin abgegeben hatte.
Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung an seiner damaligen Freundin zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nach zwei Dritteln der Strafe wurde er entlassen, bekam jedoch vom Gericht ein striktes Kontaktverbot zu der Frau auferlegt.
Auf Facebook schrieb er jedoch negative Kommentare über die Frau. Das stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm einen Verstoß gegen das Kontaktverbot dar. Dem Mann sei klar gewesen, dass zumindest Angehörige und Freunde der Frau auf Facebook seine Einträge mitlesen und die Ex-Freundin darüber unterrichten (Aktenzeichen 3 Ws 168/15).