In Nordrhein-Westfalen sind 23 Examensklausuren angehender Volljuristen auf dem Postweg vom Korrektor zum Landesjustizprüfungsamt verloren gegangen. Die Arbeiten waren bereits korrigiert. Die Prüflinge sollen jetzt selbst entscheiden, ob sie die Note blind akzeptieren oder die Klausur im Juli neu schreiben.
Wer seine jetzige Note akzeptiert, ohne sich die eigene Arbeit anschauen zu können, kann später auch nicht gegen die Examensnote klagen. Jedenfalls sofern die Klausuren nicht wieder auftauchen. Kommen die korrigierten Arbeiten wider Erwarten doch noch mal ans Licht, hängt es wohl davon ab, ob dann die entsprechenden Klagefristen schon abgelaufen sind.