Die Deutsche-Aidshilfe berichtet von einem Urteil in Sachen Aids, das etwas von der bisherigen Linie in der Rechtsprechung abweicht. Das Landgericht Aachen verurteilte am Montag einen Mann lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er seiner langjährigen Partnerin seine HIV-Infektion verschwiegen hat und sie dann ansteckte.
Das Gericht berücksichtigte, dass der Mann seine Infektion aus Angst verschwieg und es aufgrund der Umstände nicht schaffte, für ausreichenden Schutz zu sorgen. Er fürchtete das Ende der Beziehung. Außerdem habe er stets gehofft, seine Partnerin nicht anzustecken. Ein Sachverständiger hatte das Risiko einer Ansteckung eher als gering eingeschätzt, weil sich im Blut des Mannes damals nur wenige HIV-Viren befanden.
Die Aids-Hilfe weist zu Recht darauf hin, dass Gerichte ansonsten sehr schnell „bedingten Vorsatz“ bejahen, wenn Menschen von ihrer Infektion wissen und trotzdem ungeschützten Geschlechtsverkehr haben. Das Urteil des Landgerichts Aachen sollte zu einem Umdenken beitragen, erklärt die Aids-Hilfe. Die Kriminalisierung Betroffener sei ohnehin kein erfolgversprechender Weg.