Das kommt auch nicht alle Tage vor: Eine Gerichtsgutachterin muss einem Mann 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie den Betroffenen rund zwei Jahre unschuldig hinter Gitter gebracht hat und er deswegen auch seine Beamtenstellung verlor. Dem Mann war sexueller Missbrauch seines Pflegekindes vorgeworfen worden.
Die Sachverständige habe ihr Gutachten grob fahrlässig erstellt, befand nun das Landgericht Saarbrücken. Das ursprüngliche Strafurteil gegen den 71-Jährigen war revidiert worden, nachdem sich einem nachfolgenden Zivilprozess extreme Mängel des psychologischen Gutachtens herausstellten.
Die damaligen Richter haben dagegen wohl nichts zu befürchten. Sie haften nur, wenn sie vorsätzlich das Recht beugen. Ein falsches Gutachten nicht als solches zu erkennen, gehört nicht dazu.