Ein Fitnessarmband als Beweismittel? In den USA ist das schon Wirklichkeit; dort soll ein Fitbit Auskunft über den Gesundheitszustand eines Klägers geben (Bericht).
Denkbar wäre das auch bei uns – gerade im Strafprozess. Die Daten auf einem Fitnessarmband sind tendenziell noch weniger geschützt als die Inhalte auf einem Mobiltelefon, das ja die meisten von uns bei sich tragen. Es ist also durchaus denkbar, dass es in Verfahren mal wichtig werden kann, was das Fitbit etwa über die letzten Sekunden vor einem Unfall oder einer Straftat verraten kann. Die Herzfrequenz etwa. Oder, welche Strecke wann zu Fuß zurückgelegt wurde. Und mit welcher Geschwindigkeit.
Auch hier gilt: Wo Daten zusammenkommen, werden sie auch verwendet. Daran sollte man zumindest denken, wenn man sich so ein Armband zulegt.