Flugverspätungen werden nicht danach berechnet, wann das Flugzeug auf der Landebahn aufsetzt. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Türen des Fliegers geöffnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Ab drei Stunden Verspätung steht Fluggästen eine finanzielle Entschädigung zu. Bei einem Flug der Airline Germanwings von Salzburg nach Köln/Bonn setzte der Flieger mit 2 Stunden und 58 Minuten Verspätung auf der Piste auf. Die Türen wurden erst fünf Minuten später geöffnet. Germanwings wollte die an sich fällige Entschädigung von 250 Euro nicht zahlen.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Fahrgast erst „angekommen“, wenn die Türen geöffnet werden. Bis dahin bestehe – wie auch auf dem Flug selbst – für die Reisenden eine einschränkende Situation, weil sie wegen der Sicherheitsvorschriften nicht nach außen kommunizieren oder ihre Zeit sonstwie nach eigenen Vorstellungen nutzen können. Deswegen sei es richtig, die Ankunft auf den Moment zu legen, in dem die Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen (Aktenzeichen C-452/13).