Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte. Warndreieck? Verbandkasten? So läuft es seit ewigen Zeiten, das Quiz bei Verkehrskontrollen. Ab dem 1. Juli wird das Spiel um eine Schwierigkeitsstufe erhöht. Spätestens ab diesem Tag müssen Autofahrer eine Warnweste im Auto haben. Sonst droht ein Bußgeld von 15 Euro.
Klingt simpel, aber die Neuregelung (§ 53a Straßenverkehrszulassungsordnung) hat ihre bürokratischen Feinheiten. Wie nicht anders zu erwarten. Ein paar Punkte, die für Autofahrer interessant sind:
– Die Warnweste muss in Fahrzeugen mitgeführt werden. Heißt das, die Warnweste muss im Innenraum des Wagens liegen? Oder reicht es, wenn sie im Kofferraum verstaut ist? Verkehrsjuristen streiten jetzt schon, welcher Aufbewahrungsort im Fahrzeug wirklich vor einem Bußgeld schont. Am Ende entscheiden wie immer die Gerichte.
– Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift muss „eine“ (in Zahlen: 1) Warnweste mitgeführt werden. Nicht eine pro Insasse. Das heißt, bei der Verkehrskontrolle darf auch nur eine Warnweste verlangt werden – auch wenn vier oder fünf Personen im Auto sitzen.
– Die Warnwestenpflicht ist nur eine Warnwestenmitführpflicht. Keine Anziehpflicht. Man muss die Weste also bei Pannen nicht außerhalb des Fahrzeuges tragen. Das bedeutet auch: Selbst wenn nur eine Warnweste im Auto vorhanden ist, dürfen bei einer Panne alle Fahrzeuginsassen aussteigen, ohne ein Bußgeld zur riskieren.
Die Warnweste selbst muss gelb, orange oder orange-rot sein und im unteren Bereich der Vorder- und Rückseite zwei reflektierende Streifen haben. Am besten ist es, Warnwesten mit dem Aufdruck EN ISO 20471 oder EN 471 zu kaufen, dann gibt es keine Diskussionen.
Im Supermarkt, beim Discounter oder einfach per Post kosten die Westen zwischen zwei und fünf Euro.
In anderen EU-Ländern sind die Vorschriften teilweise strenger. Hier eine Übersicht.
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