Wie weit man bei Massengentests mittlerweile gehen kann, demonstriert in diesen Tagen die Krefelder Polizei. Ein, wie ich finde, offenkundig schmerzbefreiter Ermittlungsrichter gestattete den Ermittlern, in nächster Zeit von allen Einwohnerinnen der Stadt im gebärfähigen Alter DNA-Proben einzufordern. Dazu sollen die Frauen nach und nach zu Hause aufgesucht und um Speichelproben gebeten werden.
Krefeld hat 292.000 Einwohner. Betroffen sind demnach mit Sicherheit weit über 100.000 Frauen, darunter viele Minderjährige. Das ist das weiteste Raster, von dem ich bisher gehört habe. Der Massengentest soll die Beamten auf die Spur der Mutter eines Säuglings bringen, die ihr Kind im Krefelder Südpark abgelegt und es vorher womöglich erstickt hat.
Mit der Anwendung des absoluten Gießkannenprinzips ignorieren die Behörden nicht nur die Unschuldsvermutung, die für jeden Bürger spricht. Sie üben auch einen bisher nicht gekannten Psychodruck aus. So verzichtet man auf die ansonsten üblichen zentralen Tests, zu denen Betroffene eingeladen werden. Stattdessen sollen die Frauen zu Hause besucht und zur Abgabe einer Speichelprobe aufgefordert werden. Wer nicht kommt, soll gemahnt werden und erneut Besuch erhalten.
Das alles wird martialisch angekündigt. „Jede Frau muss damit rechnen, dass wir kommen“, ließ der Polizeisprecher verlauten. Immerhin ringt sich die Polizei jedenfalls gegenüber den Medien noch zu dem Hinweis durch, dass die Teilnahme am Test freiwillig ist. Ob das in dieser Deutlichkeit auch noch vor Ort geschieht, wenn die Beamten an die Haustür klopfen, bezweifle ich.
Schon jetzt wird die Freiwilligkeit ohnehin mit einem unzweideutigen Hinweis relativiert: Wer sich dem Test verweigere, müsse mit „weiteren Ermittlungen“ rechnen. Also der Durchleuchtung des Privatlebens. Wir begegnen hier einem altbekannten Argumentationsmuster, das wir zuletzt im Fall Edathy kennengelernt haben: Wer sich legal verhält, kann sich heute schon dadurch verdächtig machen.
Thomas Fischer hat die rechtsstaatliche Perversion dieses Gedankengangs vor wenigen Tagen in der Zeit mustergültig seziert. Fischer ist nicht irgendwer, sondern Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Autor des meistgenutzten Kommentars zum Strafgesetzbuch.
Statt mal Fischer zu lesen oder einfach nur darüber nachzudenken, wohin das alles führen soll, heiligt in Krefeld der Zweck mal wieder die Mittel. Eine Kindstötung aufzuklären, ist ein wichtiges Anliegen. Allerdings müssen auch diesem Wunsch Grenzen gesetzt werden. Nämlich dort, wo nun die Grundrechte hunderttausender Menschen dafür faktisch außer Kraft gesetzt werden. Wenn das so weitergeht, sind wir ohnehin nur noch wenig mehr als einen Schritt von der vorsorglichen DNA-Totalerfassung entfernt. Die Unschuldsvermutung wäre dann komplett pulverisiert, und die Freiheit gleich mit ihr.